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Ein Gutachten schafft gerichtsfest Klarheit (Verkehrswert/Marktwert/Mietwert)
über einen erheblichen Vermögenswert bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen.
Verkehrswert (Verkehrswertermittlung)
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen
Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. = Definition nach § 194
BauGB
Verkehrswertgutachten (Verkehrswertermittlung) verfolgen unterschiedlichste
Zwecke. Einige sind beispielhaft :
- die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern
zu können
- die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie
zu erhalten
- die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern
des Immobilieneigentümers
- die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder
anderen Vermögensgemeinschaften
- die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer
u.a. Steuerarten zu argumentieren
Unser Einzugsgebiet:
Unser Einzugsgebiet: Wir übernehmen Aufträge deutschlandweit,
vor allem in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
und Thüringen.
Unser Kerngebiet ist jedoch sicherlich Sachsen mit folgenden
Städten.
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