Sachverständigenbüro Borowski - Dresden
 
Bau Sachverständigenbüro Borowski
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Das Sachverständigenhonorar:

Für Aufträge als Gerichtsgutachter werde ich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert.

Für Beleihungswertermittlungen werden individuelle Verträge mit den beauftragenden Banken abgeschlossen.

Privatgutachter

Bis August 2009 galt, dass das Honorar für eine Verkehrswertermittlung sich an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren muss. Die Honorartabelle für Verkehrswertgutachten ist aber mit der Verabschiedung der neuen Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 17.08.2009 nun nicht mehr in der HOAI enthalten. Es ist trotzdem möglich, diese Honorartabelle weiterhin zu vereinbaren.

Die Honorartafel gem. § 34 HOAI

Es steht den Gutachtern nun aber erstmalig frei, Honorare frei zu vereinbaren. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter 0351 88889920.

 

 

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