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Das Sachverständigenhonorar:
Für Aufträge als Gerichtsgutachter werde ich nach dem Gesetz
über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen
und Dritten (JVEG) honoriert.
Für Beleihungswertermittlungen werden individuelle Verträge
mit den beauftragenden Banken abgeschlossen.
Privatgutachter
Bis August 2009 galt, dass das Honorar für eine Verkehrswertermittlung
sich an der Verordnung über die Honorare für Architekten und
Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren muss. Die Honorartabelle
für Verkehrswertgutachten ist aber mit der Verabschiedung der neuen
Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure
(HOAI) vom 17.08.2009 nun nicht mehr in der HOAI enthalten. Es ist trotzdem
möglich, diese Honorartabelle weiterhin zu vereinbaren.
Die Honorartafel gem. § 34 HOAI
Es steht den Gutachtern nun aber erstmalig frei, Honorare frei zu vereinbaren.
Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter
0351 88889920.
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